Gemeinde Samern: Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 8 „Tappenfeld“

Der Rat der Gemeinde Samern hat den Bebauungsplan Nr. 8 „Tappenfeld“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus nachfolgender Planskizze:

Mit der Bekanntmachung in den Grafschafter Nachrichten vom 09.05.2018 ist der o.g. Bebauungsplan rechtskräftig geworden.

Der Bebauungsplan mit Begründung kann gemäß § 12 BauGB bei der Gemeinde Samern, Bürgermeisteramt, Haferkamp 5, 48465 Samern, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Unterlagen können auch unter www.samern.de eingesehen werden.

Hinweise:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile durch diesen Bebauungsplan und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB sind unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges
  4. nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtliche Fehler beim Erlass eines Bebauungsplanes, der nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Samern unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.