Förderberechtigung prüfen
Gebietszugehörigkeit prüfen
Ausbauverzeichnis prüfen
Weitere Informationen & Fragen
Bald startet der Breitbandausbau in Nordhorn und der Samtgemeinde Schüttorf.
Nun gilt es, alle bislang unterversorgten Haushalte zu identifizieren. Dazu wird die Mithilfe der Bevölkerung benötigt!
Das Ausbauverzeichnis basiert auf Daten der Telekommunikationsunternehmen. Diese Daten können Fehler und Lücken enthalten. Das kann dazu führen, dass einzelne Adressen am Ende doch keinen kostenlosen Glasfaseranschluss bekommen können.
Prüfen Sie daher jetzt, ob Ihre Adresse richtig erfasst wurde in 3 einfachen Schritten!
Schritt 1: Förderberechtigung prüfen
Mit Fördermitteln aus diesem Projekt dürfen nur Adressen ausgebaut werden, an denen bislang kein Telekommunikationsunternehmen einen Internetvertrag mit mindestens 30 Mbit Leistung anbieten kann.
Wenn Sie Ihren Internetanschluss durch einen Vertrags- oder Anbieterwechsel auf über 30 Mbit bringen könnten, haben Sie keinen Anspruch auf den Glasfaseranschluss.
Sofern an Ihrer Adresse auch mit Vertragswechsel weniger als 30 Mbit möglich sind, fahren Sie fort mit Schritt 2.
Schritt 2: Gebietszugehörigkeit prüfen
Die Fördergebiete mussten aufgrund der Förderrichtlinien im Vorfeld eingegrenzt werden. Bitte prüfen Sie anhand der folgenden Karten, ob sich Ihre Adresse im rot markierten Bereich befindet:
© Breitband Grafschaft Bentheim
© Breitband Grafschaft Bentheim
Falls sich Ihre Adresse im rot markierten Bereich befindet, fahren Sie fort mit Schritt 3.
Schritt 3: Ausbauverzeichnis prüfen
Das Breitbandzentrum Niedersachsen/Bremen hat für die Prüfung der Adressen im Ausbauverzeichnis ein Online-Tool eingerichtet. Geben Sie hier Ihre Adresse ein und prüfen Sie den Status:
Sofern Sie alle vorgenannten Bedingungen erfüllen, sollten Sie folgende Rückmeldung erhalten:
“Förderstatus: Ein Ausbau im Rahmen dieses Förderprojektes ist geplant.
Voraussetzung: Auftrag wird dem Ausbau-Unternehmen erteilt. Einwilligung durch Grundstückseigentümer-Erklärung.”
Dann ist alles in Ordnung und Sie bekommen bald die Möglichkeit, den kostenlosen Breitbandanschluss zu bestellen.
Ihre Adresse erfüllt alle Voraussetzungen, aber Sie erhalten die Rückmeldung “kein Ausbau im Rahmen dieses Förderprojekts vorgesehen”?
Dann gibt es wahrscheinlich einen Fehler im Verzeichnis. Stellen Sie bitte auf jeden Fall beim Breitbandzentrum eine Ausbauanfrage! Das geht mit wenigen Klicks.
Achtung: Ihre Ausbauanfrage muss bis spätestens zum 21. Juni 2020 gestellt werden. Verbliebene Fehler im Ausbauverzeichnis können danach nicht mehr korrigiert werden.
Tipp: Sie können die Prüfung und die Ausbauanfrage auch für mehrere Personen erledigen. Unterstützen Sie Freunde und Verwandte, falls diese sich beispielsweise nicht mit Online-Formularen auskennen.
Mit der Adressprüfung bestellen Sie noch nicht den Glasfaseranschluss!
Nach dem 21. Juni 2020 wird die Vermarktungsphase beginnen. Dann werden alle Anspruchsberechtigten kontaktiert und müssen dem Glasfaseranschluss auf ihrem Grundstück zustimmen.
Damit verbunden ist voraussichtlich ein Zwei-Jahres-Vertrag bei einem bestimmten Internetanbieter. Nur dieser Vertrag ist mit Kosten verbunden. Der Anschluss selbst ist gratis!
Sofern mindestens 55 Prozent der Anspruchsberechtigten zustimmen, wird das Projekt durchgeführt.
Doch das Ziel ist eine Beteiligung von 100 Prozent! Denn Glasfaser ist die Technologie der Zukunft und steigert den Wert Ihrer Immobilie. Die Bedeutung einer guten Internetversorgung ist nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie deutlich geworden.
Noch dazu wird der Anschluss wird nie wieder so günstig möglich sein. Denn ein privat beauftragter Glasfaser-Hausanschluss im ländlichen Bereich kostet üblicherweise zwischen 10.000 und 20.000 Euro.
Schon Anfang 2021 soll mit den Bauarbeiten begonnen werden. Bis 2023 sollen alle Anschlüsse fertig verlegt sein.
Fragen & Informationen:
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Marco Beernink:
Marco Beernink
Haferkamp 5
48465 Samern
01523-8211647
marco.beernink@gmail.com